Die Entscheidung des Bundestages zur Suizidbeihilfe lässt vor allem eine Frage offen: Warum soll sich die Verwerflichkeit derselben eigentlich an ihrer Geschäftsmäßigkeit festmachen?
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Die Entscheidung des Bundestages zur Suizidbeihilfe lässt vor allem eine Frage offen: Warum soll sich die Verwerflichkeit derselben eigentlich an ihrer Geschäftsmäßigkeit festmachen?